Allgemeine Reservierungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)
INCOGNITO Berlin, Inhaber: Uwe Hembd
gültig ab 29. Oktober 2019
Ermäßigungen
Ermäßigungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Etwaige individuelle Ermäßigungen, z.B. beim Kauf von mehr als 20 Tickets sind telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsleitung zu erfragen.
Provisionen
Wiederverkäufer von Tickets des INCOGNITO Berlin erhalten grundsätzlich keine Provisionen. Individuelle Vereinbarungen können telefonisch oder E-Mail bei der Geschäftsführung angefragt werden.
Kartenrückgabe / Kartenumtausch
Die Rücknahme verkaufter Tickets ist ausgeschlossen. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Tickets. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
Kartenversand
Bereits bezahlte Karten werden ausschließlich per E-Mail versandt. Der Versand physischer Tickets ist ausgeschlossen.
Gutscheine, Verfall von Gutscheinen und Guthaben
Der Anspruch aus einem Gutschein verfällt mit Ablauf von zwei Jahren seit Ausstellung des Gutscheins. Die Kartenvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin bzw. bestimmte Plätze besteht nicht. Gutscheine können nur für Produktionen des INCOGNITO Berlin eingelöst werden, nicht jedoch für Gastveranstaltungen. Guthaben aller Art verfallen nach Ablauf von zwei Jahren seit deren Entstehung.
Täuschung und Betrug
Stellt das INCOGNITO Berlin einen Betrug, eine Täuschung oder den Versuch einer Täuschung oder eines Betruges im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Einlösung von Gutscheinen, Guthaben oder Tickets fest, besteht kein Anspruch auf Einlösung der betroffenen Gutscheine, Guthaben bzw. Tickets.
Einlass
Im INCOGNITO Berlin befindet sich KEINE Garderobe. Mitgebrachte Jacken, Taschen etc. können an den Kleiderhaken angehangen werden. Für eventuellen Schaden oder Verlust an selbstangehangenen oder abgestellten Kleidungsstücken, Taschen etc. übernimmt das INCOGNITO Berlin keinerlei Haftung!
In der Regel beginnt der Einlass zu den Shows immer zeitgleich unserer regulären Öffnungszeiten.
Es ist darauf zu achten, rechtzeitig vor Showbeginn – mindestens jedoch 20 Minuten vorher – im Showpalast zu erscheinen.
Nach Beginn einer Vorstellung können Gäste aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Gäste nur zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Showpalast eingelassen werden.
Einlass- und Taschenkontrollen
Das INCOGNITO Berlin oder der jeweilige Veranstalter beziehungsweise die vom INCOGNITO Berlin oder vom jeweiligen Veranstalter beauftragten Dritten sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchzuführen. Diese umfassen das Recht, Personen zu untersuchen und zu durchleuchten, sowie Sichtkontrollen der in Taschen, Rucksäcken oder ähnlichen Behältnissen mitgeführten Gegenstände durchzuführen.
Mit dem Ticketkauf erklärt sich die/der Besucher*in mit diesen Maßnahmen einverstanden. Die Nichtbeachtung oder Verweigerung hat einen Verweis oder die Verweigerung des Zutritts in das INCOGNITO Berlin zur Folge. Gleiches gilt bei Auffinden von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Als gefährliche oder verbotene Gegenstände gelten alle Hieb- und Stichwaffen, Messer, Scheren, sowie lange spitze oder scharfe Gegenstände sowie Schusswaffen oder sonstige Gegenstände deren Benutzung schwere körperliche Verletzungen verursachen können.
Derartige Gegenstände müssen beim Sicherheitspersonal abgegeben werden.
Das INCOGNITO Berlin macht die Kontrolle zur Bedingung seiner vertraglichen Leistungspflicht. Darf der Zutritt verweigert werden, sind Ersatzansprüche auf die Erstattung des Kaufpreises der Tickets ausgeschlossen.
Altersempfehlung
Das empfohlene Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Der Einlass von Minderjährigen im Alter von 14-17 Jahren ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder deren Bevollmächtigte*r in Verbindung mit einer Vollmacht und einer Kopie des Personalausweises der erziehungsberechtigten Person möglich. Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Einlass nicht gestattet.
Nach JEDER Show im INCOGNITO Berlin und/oder angelehnt an das Jugendschutzgesetz müssen Minderjährige unter 18 Jahren den Showpalast unverzüglich verlassen.
Garderobe
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum des Showpalastes nur ist begrenzt gestattet und kann unter bestimmten Umständen von unserem Personal verwehrt werden.
INCOGNITO Berlin
Hausrecht
Das Hausrecht wird vom INCOGNITO Berlin sowie dem jeweiligen Veranstalter beziehungsweise von dem vom INCOGNITO Berlin oder dem jeweiligen Veranstalter beauftragten Dritten ausgeübt. Den Weisungen des INCOGNITO Berlin sowie des jeweiligen Veranstalters sowie der vom INCOGNITO Berlin beziehungsweise der jeweiligen Veranstalter beauftragten Dritten ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die Anweisungen kann einen Verweis zur Folge haben. Besucher*innen kann der Zutritt zum Showpalast verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen. Der Zutritt kann auch Besucher*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher*innen belästigen, können des Hauses verwiesen werden. Es ist nicht gestattet, im Showpalast oder sonst auf dem Gelände des INCOGNITO Berlin Tickets zum Verkauf anzubieten. Das Rauchen ist im INCOGNITO Berlin vor und während der Shows nicht gestattet. Das Mitführen von Speisen und Getränken ist untersagt. Das Essen und Trinken im Showpalast ist nicht gestattet.
Rechteübertragung
Das INCOGNITO Berlin wird mit Übergabe der Eintrittskarte unwiderruflich berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher*innen anzufertigen oder anfertigen zu lassen und erhält unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig (1) im Fernsehen und im Internet, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender und der Unentgeltlichkeit gegenüber dem/der Verbraucher*in zu senden, (2) Nutzer*innen zum individuellen Abruf mittels Fernsehers, Computers o.ä. zur Verfügung zu stellen („on-demand“), (3) zur außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf Bild-/Tonträgern zu verbreiten, (4) zu archivieren sowie (5) im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten zu verwenden. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung der Besucher*innen auf Dritte übertragbar.
Ton-, Film und Videoaufnahmen der Veranstaltung sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich untersagt. Das INCOGNITO Berlin weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichungen von Aufnahmen von auftretenden Künstler*innen im Internet oder Ähnlichem, lehnt das INCOGNITO Berlin jegliche Haftung ab.
Höhere Gewalt
Ist der Kunde an dem Besuch der Vorstellung aus Gründen gehindert, die nicht vom INCOGNITO Berlin zu vertreten sind (höhere Gewalt) oder die nicht vorhersehbar sind oder durch zumutbaren Aufwand des INCOGNITO Berlin hätten abgewandt werden können, wird das INCOGNITO Berlin von seiner Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt gelten zum Beispiel rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen wie Sperrungen infolge von Terrorwarnungen etc. Von dieser Regelung erfasst ist auch der Fall, dass eine Vorstellung infolge von technischen Störungen, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch zumutbare Maßnahmen zu beheben bzw. gegen diese Vorsorge zu treffen war, ausfällt.
Den betroffenen Gästen stehen in diesem Fall auch keine Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen das INCOGNITO Berlin zu.
Service, Beschwerden und Streitbeilegung
Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an die Geschäftsführung des INCOGNITO Berlin wenden:
INCOGNITO Berlin
Uwe Hembd
Bäumerplan 32
12101 Berlin
Telefon: 030 – 219 163 00
tina@incognito-berlin.com
Zur Beilegung von Streitigkeiten können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserer Geschäftsführung (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich grundsätzlich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren freiwillig bereit erklärt.
Die bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle erreichen Sie unter folgender Adresse:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 79579-40
Fax: 07851 79579-41
mail@verbraucher-schlichter.de
www.verbraucher-schlichter.de
Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 29. Oktober 2019 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des INCOGNITO Berlin ihre Gültigkeit.